Suchen Sie Ihre Immobilie zu verkaufen oder vermieten!

DIENSTLEISTUNGEN

VERWALTUNG VON WOHNOBJEKTEN

VERWALTUNG VON GEMEINSCHAFTSOBJEKTEN

Die Eigentümerversammlung ist das höchste Verwaltungsorgan der Gemeinschaft. Sie besteht aus allen Miteigentümern eines Wohnobjekts, die in einer Versammlung die notwendigen Entscheidungen treffen. Die Eigentümerversammlung kann einen spezialisierten Verwalter benennen, nach den bestehenden Gesetzen die folgenden Verpflichtungen hat:

Treffen der notwendigen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Objekte und des reibungslosen Funktionierens der Einrichtungen der Gemeinschaft
Überwachung der Erfüllung aller Verpflichtungen der Eigentümer und Übermittlung der entsprechenden Hinweise
Erstellung des Jahresabschlusses des abgeschlossenen Fiskaljahrs sowie des Haushalts für das neue Fiskaljahr
Ausführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung, Eintreibung und Anweisung von Zahlungen mit Genehmigung des Präsidenten
Entscheidung über die Ausführung von dringenden Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, über die er dem Präsidenten unverzüglich Bericht zu erstatten hat
Mit der Genehmigung des Präsidenten, Zahlung von dringenden Aufwendungen; diese können aus dem Reservefonds bestritten werden
Der Verwalter ist für seine Amtsführung vor der Eigentümerversammlung verantwortlich

Aus diesen Gründen sollten Sie das Management und die Verwaltung Ihres Wohnobjekts in die Hände eines Profis (Kammermitglied Nr. 831) legen. Ein professioneller Verwalter ist speziell dazu ausgebildet, diese Funktion wahrzunehmen und darüber zu wachen, dass das gemeinsame Wohneigentum in einem einwandfreien Zustand gehalten wird.

ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI DER VERWALTUNG VON WOHNOBJEKTEN:

Einberufung von Eigentümer-Hauptversammlungen und Teilnahme an diesen - Aufsetzung der Sitzungsprotokolle und deren Zustellung an die Eigentümer - Koordination von Arbeiten - Eigentumsbuch des Gebäudes - Abschluss von Versicherungen im Namen der Gemeinschaft - Individuelle Eintreibung der Mitgliedsbeiträge - Zahlung von Gebühren und Rechnungen für die Gemeinschaft – Tägliche Buchhaltung - Beitreibung von säumigen Eigentümern – Kontrolle des Eigentumskontos der Gemeinschaft - Umgang mit den Behörden - Auskünfte über die geltende Gesetzgebung - Rechtsberatung

NEUBAUWOHNUNGEN

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche verfügt EMPORHABITAT über neue Wohnprojekte in Llançà, an der gesamten Costa Brava und in der Region Alt Empordà. Aus diesem Angebot können wir mit Ihnen die Option auswählen, die Ihren Erfordernissen optimal entspricht.

Um Ihnen den Kauf Ihrer Neubauwohnung bestmöglich zu erleichtern haben wir ein System eingeführt, das aus einer anfänglichen Anmietung mit anschließender Kaufoption besteht. Diese Modalität hilft Familien bei der schwierigen Entscheidung über den Wohnungskauf und erleichtert die ersten Zahlungen und lindert die Steuerlast. So sind Sie optimal vorbereitet, wenn Sie sich zum Kauf entschieden haben.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Architekten, Rechtsanwälte und Steuerfachleute mit Rat und Tat jederzeit gern zur Verfügung.

Informieren Sie sich über unsere Projekte - wir halten alle erforderlichen Daten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt (Qualitätsgutachten, steuerliche Informationen, Beratung, Informationen über das Gebiet etc. ) für Sie bereit. Außerdem beraten wir Sie bei der Auswahl Ihres Wohnobjekts.

IMMOBILIENDIENSTE UND -VERWALTUNG

Diese Dienstleistung ist für Zweitwohnsitze ausgelegt, die aufgrund ihrer großen Entfernung vom Hauptwohnsitz nicht das ganze Jahr über von ihren Eigentümer gepflegt werden können.

Als Dienstleistungsunternehmen verfügt Emporhabitat über ein Team aus Spezialisten, die auf alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohnobjekt eine Antwort haben: Anfordern von Kostenvoranschlägen, Verfolgung von Arbeiten, rechtliche Auskünfte, Anwesenheit in unseren Geschäftsräumen, Umgang mit Versorgungsunternehmen (Wasser, Strom etc.), Aufbewahrung der Schlüssel, Überprüfungen nach Unwettern.

VERMIETUNG VON STADT- UND FERIENWOHNUNGEN

1 - Vermittlung von Mietwohnungen

Die wichtigsten Dienstleistungen von EMPORHABITAT bei der Auswahl von Mietern und der Ausgestaltung des Mietverhältnisses sind:

  • 1.1 - Bestimmung des Mietpreises und der Mietkonditionen

    Bevor ein Wohnobjekt (Wohnung, Lokal oder Haus) auf dem Mietwohnungsmarkt angeboten wird, werden der Mietpreis und die Mietkonditionen mit dem Eigentümer abgesprochen.

    Sobald das Objekt verfügbar ist, legen wir dem Eigentümer eine ausreichend begründete Schätzung des zu verlangenden Mietpreises im Vergleich mit ähnlichen Objekten vor.

    Die Mietkonditionen (Vertragslaufzeit, Hausordnung, Zahlung der Unkosten etc.) werden in jedem Fall mit dem Eigentümer abgesprochen.
  • 1.2 - Marktstrategie und Werbung

    Anhand dieser Kriterien wird ein Profil der potenziellen Mieter (Durchschnittseinkommen, Familienstärke etc.) erstellt.

    Außerdem wird analysiert, welche Art von Werbung (Plakate, Schaufenster, Zeitungsannoncen etc.) in Frage kommt, um eine optimale Auslastung des Objekts zu gewährleisten.
  • 1.3 - Vertragsabschluss und Annahme des Mieters

    Unser Team führt mit den Interessenten die erforderlichen Gespräche, zeigt ihnen das Haus und hält den Kontakt mit ihnen aufrecht.

    Vor der Annahme eines Mieters wird seine finanzielle Situation einer eingehenden Prüfung unterzogen. Hierbei muss er nachweisen, dass seine Einnahmen zur Zahlung der Miete ausreichen und dass er in anderen Mietverhältnissen keine Probleme hatte. Hierzu werden die folgenden Unterlagen angefordert:

    Bankgutachten
    Berufliche Situation
    Einnahmen des Haushalts sowie Gehaltsabrechnung
    Ggf. Daten des letzten Mietverhältnisses
  • 1.4 - Abschluss des Mietvertrags

    Schließlich wird auf der Grundlage der geltenden Mietergesetzgebung ein Mietvertrag aufgesetzt, in dem alle notwendigen Konditionen und Zusatzvereinbarungen enthalten sind, um den Schutz und eine schonende Bewohnung des Objekts zu gewährleisten.
  • 1.5 - Schlüsselübergabe

    Bei der Schlüsselübergabe werden dem Mieter vor Ort die Einrichtungen (Wasser- und Gashähne, Installationen etc.) sowie die Hausordnung des Objekts und der Gemeinschaft erläutert.

2 - Umfassendes Management von Hausvermietungen

Unsere Dienstleistungen bei der umfassenden Verwaltung eines Wohnobjekts sind auf die Erzielung einer möglichst hohen Rendite und auf den optimalen Erhalt Ihres Eigentums ausgerichtet.

Das Management von Mietverträgen setzt sich aus den folgenden Leistungen zusammen:

Monatlicher Einzug der Mietzahlungen
Einzug von Zahlungen und Umlagen
Beitreibung von säumigen Zahlern
Ggf. Verlängerung von Mietverträgen
Jährliche Anpassungen des Mietpreises
Inspektion des Wohnobjekts nach Ablauf des Mietverhältnisses
Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten
Schlüsselkontrolle
Kautionen
Reinigung sowie Reparatur- und Anpassungsarbeiten nach der Räumung des Wohnobjekts

3 - Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes

Dieser Abschnitt umfasst alle notwendigen Leistungen für ein umfassendes Management und die Instandhaltung eines vermieteten Gebäudes oder einer Mietwohnung.

  • 3.1 - Verwaltung der Dienste und Installationen des Gebäudes

    Anforderung der Dienste und Installationen des Gebäudes (Wasser, Gas, Strom, Abwasser und Müllabfuhr) und Begleichung der Rechnungen
    Wartungsfirma der Aufzüge
    Gebäudereinigungsfirma
  • 3.2 - Versicherung des Gebäudes

    Analyse der verschiedenen Angebote über alle Aspekte einer Gebäudeversicherung (Brand, Explosion, Glasbruch, Wasserschaden, Abwasser, Haftpflicht etc.)
    Zahlung und Verwaltung der jährlichen Versicherungspolice
    Überwachung des Gebäudes, ggf. Erarbeitung eines Sicherheitsplans
  • 3.3 - Überwachung der Zahlungsein- und -ausgänge

    Über ein Bankkonto, dessen Inhaber der Eigentümer ist, werden alle Zahlungseingänge (Mietzahlungen) und Zahlungsausgänge (Reinigungsdienste, Aufzug, Wasser- und Stromversorgung des Treppenhauses) des Gebäudes abgewickelt.
  • 3.4 - Instandhaltung des Gebäudes

    3.4.1 - Regelmäßige Inspektionen

    Mindestens ein Mal pro Monat wird der Zustand der Dienste, Elemente und Einrichtungen des Gebäudes einer detaillierten Kontrolle unterzogen.

    Hierbei werden die Zugänge sowie der Anstrich und der allgemeine Zustand der Fassade, der Eingangshallen und der Treppenhäuser auf mögliche Feuchtstellen, Risse oder undichte Stellen untersucht. Inspiziert werden außerdem die Glühbirnen der Treppenhäuser, der Aufzug, die Fernsehantenne, die Zähler für Wasser, Strom und Gas sowie die Sauberkeit des Gebäudes.
    3.4.2 - Reparaturen

    Bei kleineren Reparaturen sofortige Benachrichtigung der jeweiligen Fachwerker (Aufzug, Zimmermänner, Elektriker, Maurer etc.)

    Bei größeren Reparaturen wird vorher der Eigentümer informiert. Falls erforderlich werden bei verschiedenen Unternehmen der Branche Kostenvoranschläge eingeholt.

4 - Beratung des Eigentümers

Der Eigentümer wird jederzeit über alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit seinem Wohneigentum und dessen Vermietung auf dem neuesten Stand gehalten.

5 - Abrechnung mit dem Eigentümer, Kostenvoranschläge

  • 5.1 - Monatliche Abrechnungen

    Jeden Monat wird dem Eigentümer eine Abrechnung vorgelegt.

    In ihr sind alle Einnahmen und Ausgaben mitsamt der jeweiligen Belege aufgeführt.
  • 5.2 - Betreibungsbudget

    Wenn ein Gebäude vollständig aus Mietwohnungen besteht, wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs ein Betreibungsbudget für das Gebäude erstellt und dem Eigentümer vorgelegt.

    Dieser Haushalt wird zum Ende des Geschäftsjahres überarbeitet. Eventuelle Abweichungen werden dem Eigentümer mitgeteilt.

AN- UND VERKAUF

Bei EMORHABITAT werden Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von Wohneigentum von einem erfahrenen und ordnungsgemäß zugelassenen Immobilienmakler beraten und betreut. Außerdem übernimmt unser Makler alle erforderlichen Formalitäten. Zugelassene Immobilienmakler sind Fachleute, die durch ihre Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufskammer für alle Operationen im Zusammenhang mit Immobilien befugt sind.

Der Kaufprozess eines Wohnobjekts besteht aus den folgenden Schritten:

Auswahl der interessantesten Option
Information über die rechtliche, grundbuchliche, steuerliche und städtebauliche Situation.
Ausfertigung von Kaufvertrag und Urkunde
Beurkundung der Kaufurkunde; Zahlung von Steuern und Registrierung
Ummeldung im Kataster
Finanzierung

Der Immobilienmakler berät Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Entscheidung für einen Wohnungskauf. Er weiß zu jedem Zeitpunkt am besten über die Marktsituation bescheid.

Die Wohnoption

Der Immobilienmakler berät Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Entscheidung für einen Wohnungskauf. Er weiß zu jedem Zeitpunkt am besten über die Marktsituation bescheid.

Rechtliche, grundbuchliche und steuerliche Situation

Nach dem Ethik-Kodex der Maklerkammer muss der Immobilienmakler garantieren, dass sein gesamtes Angebot abgesichert ist. Der Verkäufer muss rechtlich zur Übertragung der Immobilie befugt sein und der Käufer kann sein neues Heim sorgenfrei übernehmen.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Anwesen nicht mit grundbuchlichen Lasten behaftet ist. Ist dies der Fall, muss der Käufer darüber informiert werden. Danach wird die Last mit allen Garantien liquidiert. Gegenwärtig sind auch Notare verpflichtet, grundbuchliche Auskünfte einzuholen.

Im Anschluss an die grundbuchliche Situation muss die steuerliche Lage geklärt werden. Auch die städtebauliche Situation des Anwesen muss in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft und der Kommune geklärt werden.

Die Finanzierung

Eine eingehende Analyse der idealen Finanzierung für jeden Einzelfall und jeden Zeitpunkt ist von entscheidender Bedeutung. Dank seinem ständigen direkten Kontakt mit den Kreditinstituten kann Ihnen Ihr Immobilienmakler alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und Sie über die verschiedenen Optionen und Angebote beraten.

Aus diesem Grund müssen Sie sich dessen sicher sein, dass Sie gut beraten werden, nachdem Sie die wichtige Entscheidung zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie getroffen haben. Angesichts der weitreichenden finanziellen und sonstigen Konsequenzen einer solchen Entscheidung ist die Professionalität eines Spezialisten seines Fachs eine Garantie, um unliebsame und kostspielige Überraschungen zu vermeiden.

WERTBESTIMMUNGEN

Als zugelassene Immobilienmakler (Kammermitglied Nr. 683 der Provinz Girona, Kammermitglied Nr. 19214 der landesweiten Kammer) sind wir der Auffassung, dass die Wertbestimmung einer Immobilie in Form einer begründeten Meinung eines Sachverständigen immer von großem Wert ist. Das gilt vor allem für die heutige Zeit mit ihren finanziellen Unwägbarkeiten.

Zugelassene Immobilienmakler sind Sachverständige, die zur Vornahme von Wertbestimmungen, Schätzungen und Gutachten über Immobilien befugt sind. Ihre Tätigkeit ist von der zugehörigen Berufskammer verbürgt.

Eine der Besonderheiten des Immobilienmarkts ist seine geographische und funktionelle Zersplitterung. Es gibt viele verschiedene lokale Märkte mit verschiedenen Funktionsweisen je nach Lage und Verwendungszweck einer Immobilie:

Erst- oder Zweitwohnsitz, Geschäftslokal mit Straßenlage oder in einem Einkaufszentrum, Landhäuser etc. Deshalb benötigen Sie einen Spezialisierungsgrad, den Ihnen nur ein zugelassener Sachverständiger bieten kann.

Wertbestimmungen durch einen kompetenten Sachverständigen tragen nicht nur zur Transparenz der Transaktion bei; sie sind sogar in bestimmten Fällen obligatorisch:

Hypothekengarantie für Kredite und Darlehen
Deckung der technischen Schätzungen der Versicherungsgesellschaften
Bestimmung des Vermögens von Immobilienfonds
Bestimmung des Immobilienvermögens von Pensionsfonds

Eine von einem Sachverständigen vorgenommene Wertbestimmung ist immer auch ein wichtiges Dokument in Situationen, in denen ein Geldwert einer Immobilie gefordert wird:

Abwicklung von Kaufgeschäften
Fusionen
Wertbestimmung von Immobilienvermögen
Gerichtsverfahren
Enteignungen
Gütertrennungen bei Scheidungen
Vererbungen

Definition der verwendeten Kriterien und Werte:

Marktwert
Austausch- oder Ersatzkosten
Baukosten durch Dienstvertrag
Notwendige Aufwendungen
Steuerliche Abschreibung
Lebensdauer
Hypothetischer Marktwert oder Ersetzungskosten des fertigen Gebäudes
Gesetzlicher Höchstwert
Nutzbare Fläche
R-Koeffizient
Weise der Flächenberechnung

Von den Vorschriften zur Wertbestimmung vorgeschriebene Unterlagen:

Grundbuchbescheinigung, einfache Notiz, Fotokopie des Grundbucheintrags oder der Eigentumsurkunde

Anmerkungen:

Die Bescheinigung des Grundbuchs, ausgestellt höchstens drei Monate vor dem Datum der Wertbestimmung
Die einfache Notiz des Grundbuchs kann entweder in ihrem Original oder als Kopie eingereicht werden. Sie darf höchstens drei Monate vor dem Datum der Wertbestimmung ausgestellt sein
Für die Fotokopie des Grundbucheintrags und der Eigentumsurkunde gelten keinerlei derartige Kriterien

C/ Castellar, 16 baixos
17490 - Llançà (Girona)

Tel.: 972 380 433
Tel.: 648 823 662

info@emporhabitat.com